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Anmelde- & Teilnahmebedingungen
RechtlichesAnmelde- & Teilnahmebedingungen

Ihre Anmeldung – ganz einfach

Bevor Sie eine Veranstaltung bei uns buchen, machen Sie sich bitte mit den nachstehenden Informationen vertraut. Sie dienen dazu, unnötige oder gar unerfreuliche Missverständnisse zu vermeiden.


Anmeldung

Sie haben Ihren Kurs gefunden? Dann können Sie sich bei uns telefonisch, online oder persönlich anmelden. Ganz wie Sie wünschen!
Bei jeder Anmeldung nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Adresse mit Postleitzahl, Ihre Telefonnummer und weitere Angaben zu Ihrer Person wie das Geburtsdatum. Bitte halten Sie für das Lastschriftverfahren Ihre IBAN-Nummer und BIC bereit.

Telefon:
0421 361-­12345
Montag bis Freitag von 7 – 18 Uhr.

Online:
In den FAQ´s finden Sie Antworten und Tipps – rund um die Uhr.

Zur Anmeldung bzw. Registrierung gelangen Sie über das Login Icon (oben rechts auf der Website)

Außerdem finden Sie hier auch Ihren Warenkorb (oben rechts auf der Website)

Persönlich vor Ort:
Sie können sich auch in einer unserer Geschäftsstellen anmelden. Dies empfiehlt sich, wenn Sie noch einen Ermäßigungsnachweis vorlegen müssen oder in bar zahlen möchten. Wo die nächste Geschäftsstelle in Ihrer Nähe ist, entnehmen Sie bitte den Standorten (oben rechts auf der Website).


Sie haben sich angemeldet. Wie geht es nun weiter?

Einige Tage nach der telefonischen Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die gleichzeitig als Rechnung gilt. Ferner liegt eine Erklärung (SEPA-Basis-Lastschriftmandat) bei, die uns die Abbuchung von Ihrem Konto gemäß den geltenden Bestimmungen zum SEPA-Verfahren erlaubt. Diese Erklärung senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben sie in einer unserer Geschäftsstellen ab. Sie können diese auch einscannen und per E-Mail an sepa@vhs-bremen.de schicken oder per Fax unter 0421 496-15822 übermitteln.

Bei Online-Anmeldungen schicken wir Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung eine E-Mail. Online-Erstanmeldungen, die am Wochenende eingehen, werden frühestens am nächsten Werktag bearbeitet.


Sie sind sich noch nicht sicher? Reservieren Sie sich den Platz!

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind oder Sie uns Ihren Ermäßigungsnachweis noch zukommen lassen müssen, können Sie sich einen Platz in der von Ihnen ausgesuchten Veranstaltung für drei Werktage telefonisch oder persönlich reservieren lassen. Nach Ablauf der Frist wird die Reservierung automatisch gelöscht und Ihr Teilnahmeanspruch erlischt.

Achtung: Wenn Sie sich zu den Konditionen der Restplatzbörse anmelden möchten, ist eine vorherige Reservierung nicht möglich.


Warteliste

Sind bei einer Veranstaltung schon alle Plätze vergeben, gibt es immer noch die Warteliste. Frei werdende Plätze werden in der Reihenfolge der Registrierung den Interessierten angeboten. Ein Teilnahmeanspruch oder eine Teilnahmepflicht entstehen dadurch nicht.


Veranstaltungsorte

Bitte achten Sie auf die Angaben bei der Kursbeschreibung. Veranstaltungsorte sind hauptsächlich das Bamberger-Haus und die Unterrichtsräume der VHS am Bahnhof sowie der Regionalstellen in Nord, Ost, Süd und West. Ateliers, Bürger- und Kulturhäuser sowie die Räume von Kooperationspartnern u. a. dienen in den einzelnen Stadtteilen als weitere Veranstaltungsorte.


Veranstaltungsformate

Die Bremer Volkshochschule hält für Sie ein breitgefächertes Angebot bereit. Die vielfältigen Themen vermitteln Ihnen unsere Dozentinnen und Dozenten in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten: Kurse, Wochenendseminare, Lehrgänge, Vorträge, Exkursionen, Einzelveranstaltungen (z. B. Tagesseminare), Wochenseminare und Bildungsurlaube.


Bildungszeit (BZ)

Bildungsurlaub heißt jetzt Bildungszeit.

Im September 2017 hat der Senat das Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes verkündet. Was bisher „Bildungsurlaub“ hieß, trägt nun den Namen „Bildungszeit“. Diese Änderung soll das Image des Zeitraums für persönliche Weiterbildung, auf den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen Anspruch haben, aufwerten. Auch wir finden: Aktives Lernen hat nichts mit Müßiggang zu tun und die entsprechende Zeit ist kostbar! Schon seit Längerem werden bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen als Bildungsurlaub/ Bildungszeit strenge Maßstäbe angelegt. Unsere Bildungszeit-Angebote finden Sie jetzt mit der neuen Bezeichnung in unseren Programmen.

Bildungszeit dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung (§ 1 Abs. 1 BremBZG)*. Die Bremer Volkshochschule bietet zahlreiche Veranstaltungen an, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz als Bildungszeiten anerkannt sind. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsplatz im Lande Bremen hat Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungszeit (Arbeiten Sie mehr oder weniger als 5 Tage in der Woche, so erhöht oder verringert sich Ihr Anspruch entsprechend.) in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Zweijahreszeitraum richtet sich nach dem Beginn der Betriebszugehörigkeit. Fragen Sie hierzu Ihre Personalabteilung. Während der Teilnahme an einer BZ wird vom Arbeitgeber das ­Arbeitsentgelt weitergezahlt. Grundsätzlich können an Bildungszeiten aber alle Interessierten teilnehmen, eine Erwerbstätigkeit ist dafür nicht notwendig.

Bremer Bildungszeitveranstaltungen dauern in der Regel fünf aufeinanderfolgende Seminartage mit mindestens 30 Unterrichtsstunden. Um flexibler auf den Bedarf an Weiterbildung zu reagieren und dabei gleichzeitig betriebliche Belange besser berücksichtigen zu können, sind aber auch Bildungszeiten mit weniger als 5 Tagen möglich. Der Anspruch, bis zu zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren zu nehmen, bleibt davon unberührt.

Eine Bildungszeit kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer so frühzeitig wie möglich mitzuteilen, ob Bildungszeit gewährt wird (§ 7 Abs. 2 BremBZG). Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungszeit. Wenn es Probleme gibt, den ­Bildungszeitanspruch wahrzunehmen, wenden Sie sich an die Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer (Tel. 0421 363-0129).

Die Bremer Volkshochschule bietet auch Bildungszeiten an, die für Arbeitnehmer*innen aus anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) anerkannt sind. Bitte fragen Sie bei dem/ der zuständigen Programmbereich/ Geschäftsstelle speziell nach der Bildungszeit, für die Sie sich interessieren.
Die Kosten für eine Bildungszeit sind von den Arbeitnehmer*innen selbst zu zahlen. Die Kosten sind auch bei Rücktritt, z.B. aufgrund nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, zu bezahlen. Lesen Sie hierzu auch unsere Rücktrittsbedingungen.

Weitere Informationen zur Bildungszeit in Bremen finden Sie unter: www.bildungszeit.bremen.de

*) Nach diesem Gesetz haben bremische Beamte und Richter*innen keinen Anspruch. Teilnehmen können sie aber auch, da es entsprechende Gleichstellungsregelungen gibt.

Gesetzliche Grundlagen:
Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. September 2017.
Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz vom 17. Oktober 2017.


Durchführungsgarantie – Weiterbildung mit Planungssicherheit

Die Bremer Volkshochschule möchte Ihren KundInnen und Kursleitenden Planungssicherheit geben und ein noch verlässlicherer Partner für ihre Weiterbildung werden. Deshalb finden Sie Kurse, die mit dem Hinweis Durchführungsgarantie versehen sind. Das bedeutet, auch bei einer geringen Teilnehmer*innenzahl sagt die Bremer Volkshochschule diese Veranstaltungen nicht ab.

Ausnahmen bilden nur höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse wie Unfall oder Krankheit der Kursleitung, die eine Kursdurchführung unmöglich machen.

Liegen bei Kursen mit Durchführungsgarantie zwei Wochen vor Beginn noch keine Anmeldungen vor, wird die Veranstaltung abgesetzt.


Kursbeginn

Viele Kurse beginnen bereits in den ersten Wochen nach Semesterbeginn.
Bitte beachten Sie, dass auch während des gesamten Semesters ständig Veranstaltungen neu starten. Für diese können Sie sich selbstverständlich noch nach Semesterbeginn anmelden.
Dies gilt auch für Veranstaltungen, die bereits in diesem Programm für kommende Semester angekündigt werden.


Laufzeiten

Die Laufzeit Ihres Kurses, hier also der angegebene Schlusstermin, kann sich verschieben, wenn eine ausgefallene Kurssitzung nachgeholt werden muss oder wenn Sie sich mit Ihrer Kursgruppe auf Abweichungen einigen. Aus diesen Änderungen können keine Regressansprüche gegen die Bremer Volkshochschule abgeleitet werden.


Beratung

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kurs der „richtige“ für Sie ist oder wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, die vereinzelt gefordert sind oder Sie einfach mehr erfahren möchten als aus den zu den Veranstaltungen bereits veröffentlichten Hinweisen, nutzen Sie bitte vor Ihrer Anmeldung die kostenlose Beratung in unseren Programmbereichen und Geschäftsstellen. Dazu erhalten Sie Auskunft unter 0421/ 361 12345.

Für manche Kurse ist grundsätzlich eine Beratung bzw. Einstufung vor Anmeldung erforderlich. Vielfach werden dann Beratung und Anmeldung miteinander verbunden, so etwa für Alphabetisierung, Grundbildung, Deutsch als Fremdsprache, Computer & IT, berufliche Lehrgänge und für zahlreiche Bildungszeiten.

Zusätzlich bieten wir eine freiwillige Fremdsprachenberatung an. Hier kann eine Einstufung erfolgen und die entsprechende Veranstaltung gefunden werden. Ggfs. können Sie in aktuelle, die Sprachkurse begleitenden Lehrbücher schauen.

Genauere Informationen zu den Beratungszeiten, -orten und Telefonnummern finden Sie in den einzelnen Programmbereichen und hier auf unserer Homepage.


Gebührenermäßigung oder -erlass

Standardermäßigung

Ihren Anspruch auf Ermäßigung müssen Sie sofort bei der Anmeldung geltend machen. Eine spätere Erstattung von Gebühren ist nicht möglich. Erwerbslose, Empfänger*innen von Leistungen der Grundsicherung, Schüler*innen und Student*innen, Auszubildende und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50% bezahlen bei der jeweiligen Veranstaltung die in Klammern angegebenen ermäßigten Teilnahmegebühren. Bitte weisen Sie Ihren Ermäßigungsanspruch durch die Vorlage eines gültigen Ausweises oder Leistungsbescheides nach.

Einzelfallentscheidung

Unabhängig davon können Sie in besonderen wirtschaftlichen Härtefällen einen Einzelantrag auf Gebührenermäßigung stellen. Antragsvordrucke hierfür liegen in allen Geschäftsstellen aus. Im Einzelfall beraten unsere MitarbeiterInnen Sie hierzu gerne. Zusätzlich gibt es unsere „Restplatzbörse“. Einzelheiten dazu finden Sie nachfolgend unter diesem Stichwort.

Keine Ermäßigung

Bitte beachten Sie, dass es bei uns auch Veranstaltungen gibt, für die eine Gebührenermäßigung oder ein Gebührenerlass nicht möglich ist! Bei Studienreisen und bei von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahmen können grundsätzlich keine Ermäßigungen gewährt werden.

Nachweis der Ermäßigungsberechtigung

Wenn Sie eine Ermäßigungsberechtigung nachweisen müssen, weil Sie die reduzierte Teilnahmegebühr in Anspruch nehmen wollen, reservieren Sie sich vorher am besten einen Platz in der von Ihnen gewünschten Veranstaltung (siehe Reservierung und Warteliste). Sie können dann den Nachweis (Ausweis oder Leistungsbescheid in Kopie) postalisch schicken, in einer unserer Geschäftsstellen zu den angegebenen Servicezeiten vorlegen, per Mail an erna@vhs-bremen.de senden oder per Fax unter 0421 496-15822 übermitteln.


Förderung von Präventionskursen der Bremer Volkshochschule durch Krankenkassen

Gefördert werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Primärpräventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/ Entspannung, Gesunde Ernährung /Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, Suchtmittelkonsum (Gesundheitsstrukturgesetz § 20 SGB V). Die Qualitätsmerkmale der Bremer Volkshochschule umfassen ein noch breiteres Themenspektrum und eine große Vielfalt an Qualifikationen der Kursleitungen, die weit über das hinausgehen, was der Gesetzgeber für die Förderung von Präventionskursen durch die Krankenkassen zulässt.

Die Bremer Volkshochschule bietet darüber hinaus viele Veranstaltungen zu weiteren Themenschwerpunkten an, die nicht unter die Förderfähigkeit fallen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse, ob der Kurs, an dem Sie teilnehmen möchten, gefördert wird. Über die Gebühren-Teilerstattung entscheiden allein die Krankenkassen nach ihren gesetzlichen Vorgaben und finanziellen Möglichkeiten.


Restplatzbörse

Ein Angebot der Bremer Volkshochschule für Bezieher*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder SGB XII

Die Bremer Volkshochschule legt Wert darauf, ihre Gebühren generell so kulant wie möglich zu gestalten. Für Menschen mit wenig Geld bietet sie außerdem Ermäßigungen an. Die Volkshochschule weiß aber auch, dass selbst diese ermäßigten Gebühren für Bezieher*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder SGB XII oft unbezahlbar sind. Deshalb gibt es die Restplatzbörse.

In Veranstaltungen in Bremen, in denen es zwei Tage vor Beginn noch freie Plätze gibt, können BezieherInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebens­unterhaltes nach SGB II oder SGB XII einen Platz zu erheblich reduzierten Konditionen buchen – und zwar zu 20 % des ausgewiesenen vollen Gebührensatzes (z.B. Bildungsurlaub statt für 75 € für nur 15 €). Ausgenommen sind Veranstaltungen des Fach­bereichs Deutsch als Fremdsprache, berufliche Lehrgänge und alle Veranstaltungen, für die keine Ermäßigungsgebühr angegeben wird.

Für Kurse und Wochenseminare, die am Montag beginnen, sowie für Wochenendseminare gilt, dass Sie sich am Donnerstag vor Beginn der Veranstaltung bei uns anmelden müssen. Für Kurse, die an einem anderen Wochentag beginnen, melden Sie sich bitte zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns. Die Reservierung eines Platzes ist nicht möglich.

Wenn es noch freie Plätze gibt, kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweis und Ihrem Leistungsbescheid/ oder Ihrer grünen Karte/ oder dem Bremen-Pass zu einer unserer Geschäftsstellen (mit Ausnahme der VHS am Bahnhof) und bezahlen 20 % der ursprünglichen vollen Gebühr in bar. Danach können Sie umgehend an der Veranstaltung teilnehmen! Eine Bezahlung der Kursgebühr bei den Dozent*innen ist nicht möglich.


Bezahlung der Gebühren

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich verbindlich zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr. Bei persönlicher Anmeldung können Sie die Gebühren bar oder über EC-Cash bezahlen oder uns einen Lastschriftauftrag erteilen. Wenn Sie sich telefonisch oder per Internet anmelden, ist nur das Lastschriftverfahren möglich. Wenn Sie bar oder mit EC-Cash bezahlen, sind die Gebühren grundsätzlich umgehend bei der Anmeldung zu entrichten. Die Buchung von Einbürgerungstests und Integrationskursen sowie die Kursanmeldung im Rahmen der Restplatzbörse ist ausschließlich in bar oder per EC-Cash möglich.

Bitte beachten Sie: Die EC-Kartenzahlung ist nur in unserer zentralen Geschäftsstelle im Bamberger-Haus und in unserer Regionalstelle Nord möglich. In den übrigen regionalen Standorten können Sie die Zahlung in bar oder per Lastschrift vornehmen.

Beim Lastschriftverfahren werden die Gebühren für Kurse in der Regel 10 Tage nach Beginn der Veranstaltung eingezogen, für Bildungszeiten und Wochenendseminare zwei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bei Studienreisen und auswärtigen Bildungszeiten können andere Zahlungsbedingungen gelten, über die Sie bei der persönlichen oder telefonischen Anmeldung gesondert informiert werden. Das genaue Abbuchungsdatum können Sie auch Ihrer Anmeldebestätigung noch einmal entnehmen.

Wichtig: Wenn Sie nach erfolgter Anmeldung doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollen und nicht rechtzeitig absagen, muss die Bremer Volkshochschule von Ihnen die volle Gebühr verlangen, obwohl Sie gar nicht teilnehmen. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse unsere Rücktrittsbedingungen!


Geschenkgutscheine

Gutscheine für Veranstaltungen als besonderes Geschenk können Sie in allen unseren Geschäftsstellen (mit Ausnahme der VHS am Bahnhof) erwerben und auch einlösen. Bitte reservieren Sie sich hierfür in der gewünschten Veranstaltung einen Platz (siehe Reservierung und Warteliste) und melden sich dann mit dem Gutschein in einer unserer Geschäftsstellen verbindlich an. Die Gutscheine haben drei Jahre Gültigkeit.


Rücktrittsbedingungen

Rücktritte von Veranstaltungen, die innerhalb der jeweilig zutreffenden Frist liegen und noch gebührenfrei sind, können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden. Abmeldungen, die außerhalb der Fristen liegen, müssen immer schriftlich erfolgen! Die schriftliche Abmeldung ist stets an eine unserer VHS-Geschäftsstellen zu richten. Es gelten folgende Regelungen: Abmeldungen sind gebührenfrei (sofern nicht eine der unten genannten Fristen berührt wird)

  • innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung für eine Bildungszeit,
  • innerhalb von einer Woche nach Ihrer Anmeldung für alle anderen Veranstaltungen.

Andere Veranstaltungen sind u.a. Kurse, Einzelveranstaltungen, Wochenendseminare, Exkursionen, Vorträge, Wochenseminare.
Bei späteren Abmeldungen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr erheben in Höhe von 20% der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch 25 €. Die ausgewiesenen Gebühren werden in voller Höhe fällig, wenn Sie sich zu spät abmelden. Zu spät heißt

  • eine Woche vor Kursbeginn*
  • vier Wochen vor Beginn einer auswärtigen Bildungszeit*
  • zwei Wochen vor Beginn aller anderen Veranstaltungen* (Einzelveranstaltungen, Wochenendseminare, Exkursionen, Vorträge, Wochenseminare und Bildungszeiten im Land Bremen)
    *) Für einzelne Veranstaltungen können weitere Bestimmungen gelten, über die wir Sie jeweils bei der Anmeldung bzw. mit der Anmeldebestätigung informieren.

Die Zahlung einer Rücktrittsgebühr wird immer dann fällig, wenn Sie die Teilnahme aus Gründen absagen, die Sie selbst zu vertreten haben. Ausnahmen – z. B. bei Erkrankung – sind nicht möglich. Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung; eine Abmeldung bei den Dozent*innen ist ebenfalls nicht möglich. Der Wechsel einer Dozentin oder eines Dozenten gilt nicht als Abmeldungsgrund.


Veranstaltungsabsagen

Fällt Ihre Veranstaltung aus und Sie haben schon bezahlt, so erhalten Sie die volle Gebühr zurück. Eine uns erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erlischt dann automatisch. Wenn Sie die Gebühr in bar entrichtet haben und uns keine Bankverbindung vorliegt, benachrichtigen wir Sie in der Regel schriftlich über die mögliche Auszahlung Ihres Guthabens, die in unseren Geschäftsstellen zu den angegebenen Servicezeiten möglich ist, Ausnahme: VHS am Bahnhof, Breitenweg 2.
Wenn Sie Ihr Guthaben auf ein Konto überwiesen bekommen möchten, teilen Sie uns Ihre gültige Bankverbindung (IBAN und BIC) mit.

Für Veranstaltungen, die nach weniger als der Hälfte der geplanten Unterrichtsstunden abgebrochen werden, erhalten Sie ebenfalls die volle Gebühr zurück. Bei Ausfall einer einzelnen Unterrichtseinheit, z. B. wegen plötzlicher Erkrankung der Lehrkraft, bemüht sich die Bremer Volkshochschule, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Der ausgefallene Unterricht wird in der Regel in Absprache mit den Teilnehmer*innen nachgeholt. Über diese Bestimmungen hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.


Mindestteilnehmer*innenzahl/ Gruppengrößen

Veranstaltungen werden in der Regel dann durchgeführt, wenn sich ausreichend Interessierte angemeldet haben. Manchmal finden sich aber auch nicht genügend Teilnehmer*innen für eine Veranstaltung. Dann benachrichtigen wir Sie über eine Absage frühzeitig vor dem geplanten Beginn (ausgenommen sind hier die Veranstaltungen mit Durchführungsgarantie). Bereits bezahlte Gebühren bekommen Sie dann selbstverständlich zurückerstattet (siehe Abschnitt: Veranstaltungsabsagen). In einigen Fällen kann die Bremer Volkshochschule anbieten, die Veranstaltung auch in einen Kleingruppenkurs umzuwandeln. Dies setzt dann aber das Einverständnis aller Teilnehmer*innen voraus, die damit verbundene erhöhte Kursgebühr zu bezahlen. In manchen Fällen werden Veranstaltungen bereits als Kleingruppen geplant. Diese sind im Programm auch so benannt.


Sonstige Teilnahmebedingungen

Unsere Veranstaltungen sind offen für alle Erwachsenen und Heranwachsenden. Einzelne Angebote wenden sich jedoch gezielt an bestimmte Gruppen – z.B. Ältere, Frauen, Jugendliche – und bleiben diesen vorbehalten. Darüber hinaus kann die Teilnahme an Veranstaltungen von bestimmten Vorkenntnissen abhängig sein, um Ihren Lernerfolg bestmöglich zu gewährleisten. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von unseren Mitarbeiter*innen beraten.


Haftung

Während der Veranstaltungen haftet die Bremer Volkshochschule nicht für Unfälle, Diebstähle und sonstige Beschädigungen oder Verluste von Sachen der Teilnehmer*innen, einschließlich der Minderjährigen. Bei einigen im Programm angebotenen Exkursionen und Studienreisen tritt die Bremer Volkshochschule lediglich als Vermittlerin zwischen den Teilnehmer*innen und den durchführenden Reiseunternehmen auf.


Versicherung

Wir empfehlen Ihnen bei allen auswärtigen Veranstaltungen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und ggf. den Abschluss einer Reiseunfallversicherung.


Barrierefreiheit

In der Regel sind die Veranstaltungsräume der Bremer Volkshochschule barrierefrei zugänglich. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab bei den für die Veranstaltung verantwortlichen Mitarbeiter*innen.


Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Teilnehmer*innendaten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für die Bremer Volkshochschule geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

Die Teilnehmer*innen haben das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von der Volkshochschule unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Darüber hinaus können sie verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, soweit die weitere Verarbeitung nicht erforderlich ist.

Möchten Teilnehmer*innen dieses Lösch- bzw. Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können sie sich hierzu jederzeit an eine*n Mitarbeiter*in der Bremer Volkshochschule oder schriftlich an die E-Mail-Adresse dsgvo@vhs-bremen.de bzw. die Postanschrift Bremer Volkshochschule, Datenschutz-Management, Faulenstr. 69, 28195 Bremen wenden.


Anregungen und Kritik

Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind, Anregungen haben oder uns einfach mal loben möchten, können Sie sich an unser Qualitätsmanagement wenden: qmb@vhs-bremen.de. Von dort wird Ihr Anliegen an die richtigen Stellen weitergeleitet, damit wir uns in allen Bereichen kontinuierlich verbessern können.