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Bildungszeiten


Bildungszeiten der Bremer Volkshochschule sind Seminare, an denen jede*r Interessierte teilnehmen kann. Bildungszeit ist für alle da!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande Bremen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit von insgesamt 10 Tagen in zwei Jahren. Während der Bildungszeit wird das normale Arbeitsentgelt weitergezahlt. Bildungszeiten dienen der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung. Die Bremer Volkshochschule bietet über das ganze Jahr zahlreiche Bildungszeiten zu verschiedenen Themen an. Die Veranstaltungen sind in der Regel von Montag bis Freitag als fünftägige Wochenveranstaltungen organisiert. Kürzere Bildungszeiten finden Sie über die Auswahl 1-4tägigen weiter unten. Sofern kein Ort angegeben wird, ist der Veranstaltungsort Bremen. Die Auswahl Außerhalb zeigt Ihnen Bildungszeiten, die nicht in Bremen stattfinden, an. Für diese Veranstaltungen können Reise- und Übernachtungskosten anfallen.

Manche Bildungszeiten werden als Bildungsurlaub in Niedersachsen anerkannt. Bitte nutzen Sie dafür die Auswahlmöglichkeit weiter unten.

Für eine zeitliche Eingrenzung nutzen Sie bitte den Zeitraumfilter.


Wichtige Informationen zur Bildungszeit


Seit Juli 2010 gibt es für Bildungszeiten nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) wichtige Änderungen:


  • Die Mindestdauer beträgt nur noch einen Tag (mit acht Unterrichtsstunden)
  • Anträge an den Arbeitgeber sind in der Regel 4 Wochen vor Beginn zu stellen
  • Ein nicht genutzter Bildungszeitanspruch (10 Tage in zwei Jahren) kann nicht mehr in den nächsten Bezugszeitraum übertragen werden der Anspruch verfällt dann.

Weitere Informationen zur Bildungszeit in  Bremen finden Sie unter:  www.bildungszeit.bremen.de

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